Ehrenamtliche Arbeit als Übungsleiter oder Organisationsleiter/Vereinsmanager kann bezuschusst werden.
Zum 1. Januar 2025 werden die Zuschüsse im Sinne dieses Fördergegenstandes erhöht.
Die Erhöhung beträgt 25% von 4€ auf 5€ je Arbeitsstunde. Die Erhöhung erfolgt nicht automatisch, Antragssteller müssen Ihre Antragssumme entsprechend erhöhen.
Die Anträge sind mit rechtsverbindlichen Unterschriften zu versehen.
Ehrenamtliche, für die die Zuwendung beantragt wird, müssen ihrem Verein bei erstmaligen Antrag ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der Verein hat die Sichtung in seinen Aufzeichnungen zu vermerken. Informationen dazu finden Sie hier: Handreichung Übungsleiter Führungszeugnis (pdf, 370.6 KB)
Die Zuwendungsempfänger erhalten einen Bescheid über den Umfang der möglichen Förderung. Der Zuwendungsgeber zahlt die Zuschüsse nach Mittelabruf in zwei Raten wie folgt:
Die Verwendungsnachweise müssen bis zum 28. Februar des Folgejahres vollständig vorliegen.