Die Antragsfrist für beide Verfahren ist abgelaufen. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden, rechtzeitig eingegangene Anträge werden noch bearbeitet.
Die Frist für Sanierungen lief am 30.10.2023 ab, die Frist für Mehrausgaben am 15.10.2023.
Die nachfolgenden Informationen gelten Antragssteller beider Programme, die ihren Antrag fristgerecht eingereicht haben:
Sie werden gebeten die Mittel unverzüglich nach Erhalt des Bescheids abzurufen.
Nach Mittelabruf und Verwendung der Mittel müssen Sie die Verwendung der bewilligten Mittel erklären.