Wenn die Sportvereine im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben, kann der Senator für Inneres und Sport ergänzend Maßnahmen fördern.
Vorrangig förderfähig sind Sanierungen vereinseigener Sportstätten.
Nachrangig können Renovierungen sowie Aus- und Umbauten und in Ausnahmefällen die Beschaffung von Sportgeräten gefördert werden.
Sofern eine Bewilligung erfolgt, werden in der Regel bis zu 50 % der anerkannten Gesamtkosten gefördert.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in zwei Tranchen ausgezahlt. Anträge für die erste Tranche können bis zum 31.01. eines jeden Jahres gestellt werden. Eventuelle Restmittel werden in einer zweiten Tranche vergeben, hierzu sind Anträge bis zum 31.07. eines jeden Jahres zu stellen. Anträge sind jeweils vor Beginn einer Maßnahme zu stellen, als Maßnahmenbeginn zählt bereits die Auftragsvergabe.
Dem Antrag sind 3 Kostenvoranschläge beizufügen.
Alle Anträge müssen vom Senator für Inneres und Sport der städtischen Deputation für Sport vorgelegt werden. In der Sitzung der Deputation wird entschieden, ob die jeweilige Maßnahme bewilligt werden kann. Der Senator für Inneres und Sport spricht dazu vorab Empfehlungen aus.
Antragssteller erhalten im Anschluss einen entsprechenden Bescheid.
Das Verfahren zum Abruf der beschiedenen Mittel und zum Verwendungsnachweis wird im Bewilligungsbescheid weiter beschrieben. Die benötigten Dokumente finden Sie unten.