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Persönliche Beratung zur Sportförderung

Zur persönlichen Beratung über Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte an:

Petra Lusa

Zuschüsse an Vereine und Verbände
Sportförderung

Birsen Bakircioglu

Zuschüsse an Vereine und Verbände
Übungsleiterzuschüsse

Neufassung Sportförderrichtlinie 2025

Zum 1.1.2025 tritt die neue Sportförderrichtlinie in Kraft.

Wichtigste Änderungen sind die Erhöhungen von Zuschüssen an Übungsleiter und Vereinsmanager sowie die Zuschüsse zur Teilnahme an Wettkämpfen und Veranstaltungen.
Für Übungsleiter und Vereinsmanager können zukünftig 5,00 € statt 4,00 € je Stunde beantragt und bewilligt werden. Dies entspricht einer Steigerung um 25%.

Auch die Unterhalts- und Verpflegungskosten können um 25% mehr bezuschusst werden.
Für die Teilnahme an überregionalen, nationalen und internationalen Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften können Zuschüsse in folgender Höhe gewährt werden:
- 50 % der Fahrtkosten für Fahrten mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (Züge, Busse, Fähren) in der niedrigsten Beförderungsklasse.
- 50 % für Fahrten mit dem Pkw.
Dabei werden Ausgaben in Höhe von 0,30 € je Kilometer anerkannt, höchstens jedoch 120 € je Reise.
Die Ausgaben werden je verwendetem Kraftfahrzeug anerkannt und berechnet. Für jeweils drei Personen wird ein Fahrzeug anerkannt.

Unterbringungs- und Verpflegungskosten
Als Ersatz für Mehraufwendungen für Unterbringung und Verpflegung können Zuschüsse gewährt werden:
- 50 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten
höchstens bis zu 7,50 € mit Übernachtung (pro Tag und Person)
höchstens bis zu 5,00 € ohne Übernachtung (pro Tag und Person)
- 50% der sonstigen notwendigen Kosten nach Festlegung im Einzelfall

Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie in Kürze auf unserer Internetseite.

Richtlinien für die Sportförderung in Bremen vom 27.10.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
hier finden Sie die Richtlinien für die Sportförderung in Bremen vom 27.10.2020 (pdf, 143.4 KB), die von der Deputation für Sport am 01.09.2020 bzw. 27.10.2020 beschlossen wurden.
In der neu gefassten Richtlinie, die zum 01.01.2021 bzw. im Punkt „Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses" zum 01.01.2022 in Kraft tritt, gibt es vier wesentliche Änderungen:

a) Erhöhung des Zuschusses von Übungsleiter von 3,00 € / Std. auf 4,00 € / Std. zum 01.01.2021: Anlage zu Nummer 3.2, Ziffer 5 der Richtlinien für die Sportförderung in Bremen.

b) Entbürokratisierung des Antragsverfahrens zum 01.01.2021, Möglichkeit zur Antragstellung im vereinfachten Verfahren oder im Standardverfahren: Richtlinien für die Sportförderung: Anlage zu Nummer 3.2, Ziffer 4 der Richtlinien für die Sportförderung in Bremen.
Antragsformular Vereinfachtes Verfahren ÜL und OL ab 2021 (xlsx, 11.6 KB)
Antrags- und Abrechnungsformular Standardverfahren ÜL und OL ab 2021 (xlsx, 14.1 KB)

c) Zuschuss für bis zu 2 Betreuer zur Teilnahme an Meisterschaften zum 01.01.2021:
Ziffer 3.3 (vorletzter Absatz) der Richtlinien für die Sportförderung in Bremen.

d) Der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses zum 01.01.2022 ist nötig: Nr. 1.5 der Richtlinien
für die Sportförderung in Bremen. Der Übungsleiter hat das Zeugnis zur Sichtung dem Verein vorzulegen, der Verein hat die erfolgreiche Vorlage in den Aufzeichnungen des Vereins zu vermerken.
Informationen zum Antrag und die Vorlage des "erweiterten Führungszeugnis" finden Sie hier (pdf, 370.6 KB) zum herunterladen

Bitte beachten Sie unbedingt die neuen Antragsformulare für die Beantragung von Zuwendungen für die Honorare der Übungs- und Organisationsleiter sowie Werkstattleiter in den Luftsportvereinen.

Bearbeitung von Zuschüssen für Übungsleiter und Übungsleiterinnen

Für die ÜL-Zuschüsse gelten 2 Termine:

Termin für den Antrag
Der Zuschussempfänger hat bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres eine Vorplanungsliste für das folgende Jahr mit den voraussichtlichen Aufwendungen für Übungsleiter-/innen, Organisationsleiter-/innen und Werkstattleiter-/innen dem für Sport zuständigen Ressort vorzulegen. Das für Sport zuständige Ressort hält dafür vorgedruckte Anträge bereit. Die Anträge sind mit rechtsverbindlichen Unterschriften zu versehen.

Termin für die Abrechnung
Die stadtbremischen Vereine und Verbände haben den Nachweis bis zum 28. Februar des Folgejahres (Ausschlussfrist) zu erbringen, dass die Zuschussmittel zur Zahlung von Honoraren oder Gehältern verwendet wurden. Der Nachweis muss rechtsverbindlich unterzeichnet sein. Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge, Überweisungen oder Quittungen) sind dem Verwendungsnachweis beizufügen.

Änderung des Verfahrens bei der Bearbeitung von Sportförderanträgen

Um eine verbesserte Steuerung der Anträge zur Sportförderung für die Vereine zu erreichen, hat die stadtbremische Deputation für Sport beschlossen, dass alle Förderanträge (gem. 3.5 und 3.7 - 3.11 der Richtlinien für die Sportförderung in Bremen vom 08.09.2010) dem Sportamt zum 31.01. eines jeden Jahres vorliegen müssen.

Diese können dann in vergleichender Weise (Kriterienkatalog, Prioritätenliste) von der Verwaltung geprüft, bewertet und der Deputation für Sport zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Des Weiteren soll es einen zweiten Stichtag zum 31.07. eines Jahres geben, zu dem erneut Anträge geprüft und bewertet werden, um noch vorhandene Restmittel oder nicht abgerufene Mittel zu verteilen.

Um zukünftig keinen "Stau" nicht abgerufener Mittel aufzubauen, der die Summe in den Folgejahren zu verteilender Fördermittel negativ beeinflussen und die Sportdeputation in eine mögliche Handlungsunfähigkeit bringen kann, werden die Bescheide mit einem Bewilligungszeitraum versehen. Sofern die entsprechenden Mittel ohne erkennbare Gründe nicht zum Einsatz gelangen, wird der bereits erteilte Zuwendungsbescheid hinfällig und die Mittel können bei der letzten Deputationssitzung des Jahres ausgeschüttet werden.

Sportvereine, deren Anträge abgelehnt werden oder deren Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, steht es frei, den Antrag für das nächste Jahr erneut beim Sportamt einzureichen.

Dokumente zum Download

Hier haben Sie einen Überblick über unsere gängigen Formulare. Die Dokumente stehen für Sie zum Download bereit.

Bitte beachten Sie, dass zu jedem Antragsformular auch die Erklärung zum Landesmindestlohngesetz, Datenschutz, Besserstellungsverbot und Genderbudgeting auszufüllen ist und zusammen mit dem Antrag eingereicht werden muss. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Vorgaben im Zuwendungsrecht, die benötigt werden, um Ihren Antrag zu bearbeiten.

Formulare:

Beim Ausfüllen der Formulare sind wir gern behilflich!

Weitere Förderungsmöglichkeiten ...

... bieten die verschiedenen anderen Stiftungen mit Sitz im Land Bremen (pdf, 207.1 KB)