Anträge können von Sportvereinen der Stadtgemeinde Bremen gestellt werden. Die Förderung beträgt maximal 50% der Gesamtkosten.
Pro antragsstellenden Vereinen sind im Förderzeitraum maximal 5.000 € möglich. Es können mehrere Anträge gestellt werden.
Eine Übersicht über mögliche Maßnahmen finden Sie hier (pdf, 161.2 KB)
Diese Vorschläge sind nicht abschließend, bei geeigneter Begründung sind auch weitere Maßnahmen möglich.
Antragsverfahren:
Anträge sind schriftlich bis zum 30.09.2025 zu stellen an:
Senator für Inneres und Sport
Sportamt
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Eingegangene Anträge werden in der Reihenfolge in der sie eingehen geprüft.
Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, Rechtsmittelverzicht und Mittelabruf.
Die Auszahlung erfolgt nach Rücksendung des Rechtsmittelverzichts und Mittelabruf.
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