Aufgabe des Sportamtes ist es insbesondere, die Sportvereine und Sportverbände, die Schulen und die Öffentlichkeit mit ausreichenden Sportstätten zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes zu versorgen. Dabei besteht zunehmend die Notwendigkeit, die Sportvereine bei der Bewirtschaftung und Pflege der Sportanlagen einzubeziehen, um deren Betrieb weiter zu optimieren und dadurch Mittel freizusetzen, die zielgerichtet für die Modernisierung von Sportflächen und Sportgebäuden verwendet werden können.
Die Gewährung von Zuschüssen an den Leistungs- und Breitensport erfolgt schwerpunktorientiert auf der Basis von Richtlinien, die an aktuelle Entwicklungen (z. B. den demographischen Wandel) angepasst wurden. Über die Vergabe der Mittel, die bis zum Jahr 2009 aus der Verteilung der Zweckabgaben der Bremer Toto- und Lottogesellschaft (auch Wettmittel genannt) erfolgte, entscheidet die Sportdeputation der Bremischen Bürgerschaft. Vereine können ihren Antrag beim Sportamt einreichen.
Das Sportamt Bremen bietet eine Vielzahl von Leistungen an, u.a.
Für einen besseren Überblick über unsere Mitarbeiter und unsere Aufgabenverteilung können Sie sich hier das Organigramm oder den Geschäftsverteilungsplan des Sportamtes herunterladen und sich die Kontaktdaten der Verantwortlichen anschauen: